Am 28. Juni haben die Mitglieder des Deutschen Bundestags mehrheitlich (CDU/FDP) gegen das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts gestimmt. Einmal mehr ist es nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und nicht der Legislative, die in diesem Politikfeld für eine entsprechende Anpassung sorgt.
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß für die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten, die ihren Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags zeitnah geltend gemacht haben, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Wirkung zum 1. August 2001 zu beseitigen.“
Hm, also ich verstehe den Eintrag nicht ganz. Das Verfassungsgericht hat doch nicht die Entscheidung gerügt, die gegen ein Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung geführt hat. Hier wurde doch festgestellt, dass eine Ungleichbehandlung beim Familienzuschlag nicht verfassungsgemäß ist.
Richtig ist, dass der heutige Beschluss des BVerfG nicht die Entscheidung des Bundestags vom 28. Juni aufgehoben hat, da es sich um einen anderen Gegenstand handelt. Wohl aber ist es das gleiche Politikfeld, nämlich die gesellschaftliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Der Beitrag sollte darauf aufmerksam machen, dass die Gesetzgebung momentan leider häufig von der Jurisdiktion vorangetrieben wird. Die regierenden Parteien der Legislative haben wohl Sorge aktuelle Umstände in Gesetze zu fassen, da sie so wohl von ihren Stammwählern abgestraft werden.